Schritt 2: EG-Sicherheitsdatenblätter beschaffen

 Fliesenleger

Wie erhalte ich EG-Sicherheitsdatenblätter?

Das EG-Sicherheitsdatenblatt muss bei allen gefährlichen Arbeitsstoffen, die mit einer Kennzeichnung versehen sind, mitgeliefert werden. Aber auch für nicht gekennzeichnete Produkte muss der Hersteller oder Lieferant auf Anforderung ein Sicherheitsdatenblatt liefern. Oft reicht ein Vermerk auf der Bestellung oder ein Telefonanruf beim Zulieferer. Wenn Sie das Sicherheitsdatenblatt schriftlich anfordern wollen, finden Sie hierzu ein Musterschreiben auf der Seite "Vorlagen".

Praxistipp von Fliesenleger Werner Müller:  

"Wenn ich nicht weiß, ob der Stoff, den ich bestelle, gefährlich sein kann oder nicht, schreibe ich auf die Bestellung, dass das Sicherheitsdatenblatt mitgeliefert werden muss. Das funktioniert meistens. Ansonsten muss ich dann schon mal beim Lieferanten anrufen."

 

EG-Sicherheitsdatenblatt - Beispiel einer ersten Seite

Beispiel eines EG-Sicherheitsdatenblattes (zum Vergrößern einfach anklicken)

 

Alle gefährlichen Arbeitsstoffe, die verwendet werden, müssen im Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis zusammengefasst werden (siehe Schritt 3). Dies dient als Grundlage zur Ermittlung der Gefahren beim Umgang mit dem Arbeitsstoff, für die Festlegung der Schutzmaßnahmen und der Erstellung von Betriebsanweisungen (siehe Schritt 4). 

 

Verzicht oder Austausch möglich?!  

Vielleicht stellen Sie fest, dass Sie auf den ein oder anderen Stoff verzichten oder ihn gegen einen ungefährlicheren austauschen können!

Tipp: Immer mehr Hersteller bieten Sicherheitsdatenblätter und Produktinformationen auch über das Internet an. Links zu den Internetseiten der Hersteller und andere nützliche Links finden Sie auf der Seite "Links".