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Schritt 4: Betriebsanweisungen erstellen |
Fliesenleger |
Wie erstelle ich eine Betriebsanweisung?
Eins vorweg: Sie brauchen nicht für jeden gefährlichen Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Stoffe, von denen die gleichen Gefahren ausgehen und bei denen die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind (Stoffe einer Stoffgruppe, siehe Schritt 3), können in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Fast fertige Betriebsanweisungen finden Sie z. B. im Internet unter www.gisbau.de. Diese Betriebsanweisungen müssen dann nur noch mit Ihren betriebsspezifischen Angaben ergänzt und auf ihre arbeitsspezifischen Belange abgestimmt werden. Für den Fall, dass Sie für ihren gefährlichen Arbeitsstoff keine Betriebsanweisung finden, lassen sich die Inhalte der Betriebsanweisung den entsprechenden Kapiteln des Sicherheitsdatenblattes entnehmen. Eine Musterbetriebsanweisung zum Ausfüllen finden Sie unter Vorlagen. Die Gefahrensymbole, Sicherheits-, Gebots- und Rettungszeichen finden Sie ebenso unter Vorlagen oder über die Links am Ende dieser Seite.
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Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV |
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Firma: Fliesenlegerbetrieb Arbeitsbereich: Baustelle Arbeitsplatz: Tätigkeit: Verlegen von Fliesen |
Datum: 12.06.2003
Verantwortlich: ______________ Unterschrift |
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Gefahrstoffbezeichnung |
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| Stoffname bzw. Handelsname aus den Kapiteln 1 und 2 des SiDatenblattes |
Fliesenkleber 007 |
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Gefahren für Mensch und Umwelt |
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| Aus den Kapiteln 3 "Mögliche Gefahren" und 15 "Vorschriften" des Si-Datenblattes |
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Einatmen staubförmiger Produkte kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Auch verdünnte, angerührte zementhaltige Produkte können Reizungen verursachen. Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!
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Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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| Aus dem Abschnitt "Handhabung" des Kapitels 7 und dem Abschnitt "Persönliche Schutzausrüstung" des Kapitels 8 des Si-Datenblattes |
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Staubentwicklung vermeiden! Verspritzen des gebrauchsfertigen zementhaltigen Produktes vermeiden! Berührung mit Augen und Haut vermeiden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Hautpflegemittel verwenden! Stark verunreinige Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln. Vor Arbeitsbeginn und nach jeder Pause fetthaltige Hautschutzsalbe auftragen. Beschäftigungsbeschränkungen beachten! Augenschutz: Bei Staubentwicklung oder Spritzgefahr: Gestellbrille Handschutz: Nitrilgetränkte Baumwollhandschuhe Atemschutz: Bei Überschreitung des Grenzwertes ist Atemschutz mit Partikelfilter P2 (weiss) erforderlich Hautschutz: Für alle unbedeckten Körperteile fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden.
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Verhalten im Gefahrfall |
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| Aus Kapitel 6 "Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung" und Abschnitt "Ungeeignete Löschmittel" aus Kapitel 5 des Si-Datenblattes |
Unter Staubvermeidung aufnehmen und entsorgen! Produkt ist nicht brennbar. Durch Löschwasser entsteht eine alkalische Lösung, die zu Reizungen führen kann. Zuständiger Arzt: _________________ Unfalltelefon: _______________ |
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Erste Hilfe |
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| Aus Kapitel 4 "Erste-Hilfe-Maßnahmen" des Si-Datenblattes | ![]() |
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließendem Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Augenarzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Stark verunreinigte Kleidung ausziehen. Mit viel Wasser und Seife reinigen. Nach Einatmen: Person aus dem staubbelasteten Bereich bringen.
Ersthelfer: Herr Rotes, Herr Kreuz Notruf: 112 (Handy im Bauwagen beim Polier)
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Sachgerechte Entsorgung |
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| Aus Kapitel 13 "Hinweise zur Entsorgung" des Si-Datenblattes |
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Anbruch- und Restmengen können weiter verwendet werden. Nur nicht verwertbare Reste mit Wasser mischen und aushärten lassen. Ausgehärtete Produktreste: __________ Restentleerte Verpackungen (rieselfrei): __________
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Gefahrensymbole
Gebotszeichen
Verbotszeichen
Rettungszeichen