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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

PAK-haltige Parkettkleber

 

 

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Da die Beschäftigten in der Regel mit Zement, Frischbeton und Kunststoffen arbeiten, kommen sie mit einer Reihe von Allergenen und chemisch irritativen Substanzen in Berührung. Hierzu gehören z. B. Chromate, unausgehärtete Epoxidharze, Härter und Isocyanate.  Die Beschäftigten müssen deshalb Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G24 "Hauterkrankungen" unterzogen werden. Darüber hinaus können auch weitere Vorsorgeuntersuchungen erforderlich sein (s. nächstes Kapitel)

Die jeweils erforderlichen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen sind im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu ermitteln.

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PAK-haltige Parkettkleber

Häufig finden Fliesenleger Holzfußböden vor, die mit Steinkohlenteerpech-Klebstoffen auf steinkohlenhaltige Pappenunterlagsbahnen (Teerpappe) oder steinkohlenteerpechhaltige Ausgleichsschichten verlegt wurden. Diese Klebstoffe enthalten polycyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), die krebserzeugend, erbgutverändernd und fruchtschädigend sind. Deshalb darf das Entfernen dieser Beläge nur durch Unternehmen vorgenommen werden, die nachweisen können, dass sie für die auszuführenden Arbeiten die notwendigen Erfahrungen und Fachkenntnisse haben, über geeignetes Personal und die erforderliche technische Ausrüstung verfügen.

Die Beschäftigten bei diesen Sanierungsarbeiten sind nach den berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 26 "Atemschutzgeräte" und G 30 "Krebserzeugende Gefahrstoffe" zu untersuchen. Auf der Baustelle ist mindestens eine Einkammerschleuse einzurichten und bei den Arbeiten sind Handschutz, Schutzkleidung und Atemschutz zu tragen. Um einer Staubentwicklung vorzubeugen, ist das Material kontinuierlich anzufeuchten oder Kleinabfälle sind mit einem Industriesauger der Staubklasse H (früher Verwendungsklasse C oder höher) aufzunehmen.

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Fragen hierzu?

Bei Fragen zu den oben genannten Themenkomplexen sollten Sie sich wie bei allen anderen auftretenden Problemen an Ihre Ansprechpartner wenden.

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