Schritt 4: Betriebsanweisungen erstellen

 Kfz-Handwerk

Wie erstelle ich eine Betriebsanweisung?

Eins vorweg: Sie brauchen nicht für jeden gefährlichen Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Stoffe, von denen die gleichen Gefahren ausgehen und bei denen die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind (Stoffe einer Stoffgruppe, siehe Schritt 3), können in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Fast fertige Betriebsanweisungen finden Sie z. B.  im Internet unter www.vmbg.de. Diese Betriebsanweisungen müssen dann nur noch mit Ihren betriebsspezifischen Angaben ergänzt und auf ihre arbeitsspezifischen Belange abgestimmt werden. Für den Fall, dass Sie für ihren gefährlichen Arbeitsstoff keine Betriebsanweisung finden, lassen sich die Inhalte der Betriebsanweisung den entsprechenden Kapiteln des Sicherheitsdatenblattes entnehmen. Eine Musterbetriebsanweisung zum Ausfüllen finden Sie unter Vorlagen. Die Gefahrensymbole, Sicherheits-, Gebots- und Rettungszeichen finden Sie ebenso unter Vorlagen oder über die Links am Ende dieser Seite.

 

Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV

 

 

Firma: Auto-Service Kempkes

Arbeitsbereich: Werkstatt

Arbeitsplatz: Karoseriebau

Tätigkeit: Aufbereitung

Datum: 01.05.2000 

 

Verantwortlich: ______________

Unterschrift   

 
 

Gefahrstoffbezeichnung

 
Stoffname bzw. Handelsname aus den Kapiteln 1 und 2 des SiDatenblattes  

Ottokraftstoff 
enthält Benzol, Methanol, aliphatische und aromatische Kohlenwasserstoffe

 
 

Gefahren für Mensch und Umwelt

 
Aus den Kapiteln 3 "Mögliche Gefahren" und 15 "Vorschriften" des Si-Datenblattes  

  • Giftig beim Einatmen, Verschlucken und Berühren mit der Haut

  •  Kann Krebs erzeugen und das Erbgut verändern

  •  Kann über die Haut in den Körper gelangen und durch Entfettung zu Hautschäden führen

  • Einatmen von Dämpfen in hohen Konzentrationen kann zu Kopfschmerzen, Schwindelgefühl und Bewusstlosigkeit führen

  • Brand- und Explosionsgefahr (explosionsfähige Dampf-Luft-Gemische)

  • Gefährdet Erdreich und Grundwasser

 

 
 

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 
Aus dem Abschnitt "Handhabung" des Kapitels 7 und dem Abschnitt "Persönliche Schutzausrüstung" des Kapitels 8 des Si-Daten­blattes  

  • Einatmen der Dämpfe vermeiden

  • Schutzbrille tragen; Schutzhandschuhe tragen

  • Am Arbeitsplatz nicht essen, trinken und keine Lebensmittel aufbewahren

  • Rauchen und Umgang mit offenem Feuer unterlassen, Zündquellen fernhalten

  • Hautkontakt vermeiden:

    • Hände nicht mit Ottokraftstoff waschen

    • Beschmutzte oder durchfeuchtete Kleidung sofort wechseln

    • Nie mit Kraftstoff getränkte Putzlappen in die Arbeitskleidung stecken

    • Mit verschmutzten Händen nie Mund, Nase, Augen berühren

  • Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen

  • Kraftstoff nur durch Abpumpen, Absaugen oder über die Kraftstoffleitung in leitfähige Behälter umfüllen

  • Kraftstoff nur in geschlossenen, geeigneten und gekennzeichneten Behältern aufbewahren

  • Kraftsoff nicht zum Reinigen oder Waschen von Teilen verwenden

  • Mit Kraftstoff nicht in oder über unbelüfteten Gruben/Unterfluranlagen arbeiten

 

 

 
 

Verhalten im Gefahrfall

 
Aus Kapitel 6 "Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung"  und Abschnitt "Ungeeignete Löschmittel" aus Kapitel 5 des Si-Datenblattes  
  • Vorgesetzten informieren

  • Verschütteten Kraftstoff mit bereitgestelltem Bindemittel aufnehmen

  • Kraftstoff nicht in die Kanalisation und in das Erdreich gelangen lassen

  • Im Brandfall nur mit bereitgestelltem Löschmittel löschen

 

 
 

Erste Hilfe

 
Aus Kapitel 4 "Erste-Hilfe-Maßnahmen" des Si-Datenblattes  
  • Ersthelfer und Vorgesetzten verständigen

  •  Nach Einatmen von Dämpfen für Frischluft sorgen

  •  Bei Hautkontakt mit Wasser uns Seife abwaschen

  • Bei Augenkontakt mit viel Wasser spülen (Augendusche/Spülflasche)

  • Bei Veränderungen der Haut und Atemwegsbeschwerden Vorgesetzten informieren

 
 

Sachgerechte Entsorgung

 
Aus Kapitel 13 "Hinweise zur Entsor­gung" des Si-Daten­blattes  
  • Verunreinigte Kraftstoffe in leitfähigen und besonders gekennzeichneten Behältern sammeln

  • Gebrauchtes Putzmaterial, Bindemittel u.ä. in den besonders gekennzeichneten Behältern sammeln

  • Die Entsorgung als Sondermüll erfolgt durch

 
     

 

Gefahrensymbole Gefahrensymbole   Gebotszeichen Gebotszeichen   Verbotszeichen Verbotszeichen   Rettungszeichen Rettungszeichen