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 Kfz-Handwerk

 

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Dieselmotoremissionen

Schweißrauche

 

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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind notwendig, wenn Arbeitnehmer mit gesundheitsschädigenden Gefahrstoffen umgehen. Trotz technischer und organisatorischer Arbeitsschutzmaßnahmen und der Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung können Gefährdungen im Kfz-Handwerk nicht ausgeschlossen werden. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erkennen und vorzubeugen.


Für das Kfz-Handwerk gibt es z.B. folgende wichtige Vorsorgeuntersuchungen:

G20 "Lärm"

G24 "Hauterkrankungen"

G39 "Schweißrauche"

G40 "Krebserzeugende Gefahrstoffe"

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Dieselmotoremissionen 

Dieselmotoren verursachen aufgrund von Verbrennungsvorgängen feine Rußpartikel. Diese Dieselmotoremissionen werden in der Kfz-Werkstatt z. B.an AU-Prüfständen freigesetzt, so dass die Arbeitnehmer diese krebserzeugenden Rußpartikel einatmen. 

Viele sind sich der gesundheitlichen Folgen durch Dieselmotoremissionen wie Bronchitis, Asthma, Lungenkrebs, Herz-Kreislauferkrankungen etc. nicht bewusst. Dabei kann mit technischen Schutzmaßnahmen, z. B. durch Absaug- und Lüftungsanlagen, die Belastung am Arbeitsplatz stark verringert werden. 

Nähere Einzelheiten finden Sie in der TRGS 554 „Dieselmotoremission“.

 

 

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Schweißrauche

Bei diesen Schadstoffen handelt es sich um feste in der Luft schwebende Partikel. Die gefährlichsten sind dabei so klein, dass sie mit bloßem Auge nicht mehr sichtbar sind. Sie können in Ihre Lunge und von dort in die Blutbahn gelangen. Dadurch werden akute oder langfristige Schädigungen verursacht. 
Rauch tritt auf, wenn Metall geschmolzen, verdampft und dann schnell abgekühlt wird, z.B. beim Schweißen. Dieser Vorgang erzeugt sehr feine Partikel, die in der Luft schweben.

Nähere Einzelheiten finden Sie in der BGV D1 „Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren“.

 

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Fragen hierzu?

Bei Fragen zu den oben genannten Themenkomplexen sollten Sie sich wie bei allen anderen auftretenden Problemen an Ihre Ansprechpartner wenden.

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