|
Schritt 4: Betriebsanweisungen erstellen |
Maler und Lackierer |
Wie erstelle ich eine Betriebsanweisung?
Eins vorweg: Sie brauchen nicht für jeden gefährlichen Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Stoffe, von denen die gleichen Gefahren ausgehen und bei denen die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind (Stoffe einer Stoffgruppe, siehe Schritt 3), können in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Fast fertige Betriebsanweisungen finden Sie z. B. im Internet unter www.gisbau.de. Diese Betriebsanweisungen müssen dann nur noch mit Ihren betriebsspezifischen Angaben ergänzt und auf ihre arbeitsspezifischen Belange abgestimmt werden. Für den Fall, dass Sie für ihren gefährlichen Arbeitsstoff keine Betriebsanweisung finden, lassen sich die Inhalte der Betriebsanweisung den entsprechenden Kapiteln des Sicherheitsdatenblattes entnehmen. Eine Musterbetriebsanweisung zum Ausfüllen finden Sie unter Vorlagen. Die Gefahrensymbole, Sicherheits-, Gebots- und Rettungszeichen finden Sie ebenso unter Vorlagen oder über die Links am Ende dieser Seite.
|
Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV |
||||
|
Firma: Malerbetrieb Arbeitsbereich: Baustelle Arbeitsplatz: Tätigkeit: Verdünnen |
Datum: 01.05.2000
Verantwortlich: ______________ Unterschrift |
|||
|
Gefahrstoffbezeichnung |
||||
| Stoffname bzw. Handelsname aus den Kapiteln 1 und 2 des SiDatenblattes |
Verdünnung 250, Lösemittelgemisch, halogenfrei |
|||
|
Gefahren für Mensch und Umwelt |
||||
| Aus den Kapiteln 3 "Mögliche Gefahren" und 15 "Vorschriften" des Si-Datenblattes |
|
Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. Entzündlich! Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe möglich. Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Längerer und wiederholter Hautkontakt kann zum Austrocknen der Haut und zu Hautreizungen führen. Wassergefährdend! Nicht in Boden, Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
|
||
|
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
||||
| Aus dem Abschnitt "Handhabung" des Kapitels 7 und dem Abschnitt "Persönliche Schutzausrüstung" des Kapitels 8 des Si-Datenblattes |
|
Für ausreichende Lüftung sorgen. Von Zündquellen fernhalten! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen Augenschutz: dichtschließende Schutzbrille Handschutz: Butylkautschuk-Handschuhe Atemschutz: bei Reinigung von Hand: Gasfilter A_(braun) Hautschutz: Fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden Körperschutz: Arbeitskleidung
|
||
|
Verhalten im Gefahrfall |
||||
| Aus Kapitel 6 "Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung" und Abschnitt "Ungeeignete Löschmittel" aus Kapitel 5 des Si-Datenblattes |
Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Wassersprühnebel. Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigen Atemschutzgerät und Vollschutzanzug. Bersten des Behälter möglich. Zündquelle entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen. |
|||
|
Erste Hilfe |
||||
| Aus Kapitel 4 "Erste-Hilfe-Maßnahmen" des Si-Datenblattes | ![]() |
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen Nach Augenkontakt: 15 Minuten unter fließenden Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Arzt aufsuchen! Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Verunreinigte Kleidung ausziehen. Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen und warm halten. Nach Verschlucken: Nicht zum Erbrechen bringen! Arzt rufen! Ersthelfer: Herr Rotes, Herr Kreuz Notruf: 112 (Handy im Bauwagen beim Polier) |
||
|
Sachgerechte Entsorgung |
||||
| Aus Kapitel 13 "Hinweise zur Entsorgung" des Si-Datenblattes |
Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Anbruch- und Restmengen können weiter verwendet werden. Zur Entsorgung sammeln in Kanister mit Aufschrift "Lösemittel alt" am Bauwagen |
|||
Gefahrensymbole
Gebotszeichen
Verbotszeichen
Rettungszeichen