Schritt 4: Betriebsanweisungen erstellen

 Maler und Lackierer

Wie erstelle ich eine Betriebsanweisung?

Eins vorweg: Sie brauchen nicht für jeden gefährlichen Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Stoffe, von denen die gleichen Gefahren ausgehen und bei denen die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind (Stoffe einer Stoffgruppe, siehe Schritt 3), können in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Fast fertige Betriebsanweisungen finden Sie z. B.  im Internet unter www.gisbau.de. Diese Betriebsanweisungen müssen dann nur noch mit Ihren betriebsspezifischen Angaben ergänzt und auf ihre arbeitsspezifischen Belange abgestimmt werden. Für den Fall, dass Sie für ihren gefährlichen Arbeitsstoff keine Betriebsanweisung finden, lassen sich die Inhalte der Betriebsanweisung den entsprechenden Kapiteln des Sicherheitsdatenblattes entnehmen. Eine Musterbetriebsanweisung zum Ausfüllen finden Sie unter Vorlagen. Die Gefahrensymbole, Sicherheits-, Gebots- und Rettungszeichen finden Sie ebenso unter Vorlagen oder über die Links am Ende dieser Seite.

 

Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV

 

 

Firma: Malerbetrieb

Arbeitsbereich: Baustelle

Arbeitsplatz:

Tätigkeit: Verdünnen

Datum: 01.05.2000 

 

Verantwortlich: ______________

Unterschrift   

 
 

Gefahrstoffbezeichnung

 
Stoffname bzw. Handelsname aus den Kapiteln 1 und 2 des SiDatenblattes  

Verdünnung 250, Lösemittelgemisch, halogenfrei

 
 

Gefahren für Mensch und Umwelt

 
Aus den Kapiteln 3 "Mögliche Gefahren" und 15 "Vorschriften" des Si-Datenblattes  

Gesundheitsschädlich: kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. 

Entzündlich! Bildung entzündlicher und explosionsfähiger Lösemitteldämpfe möglich.

Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. Längerer und wiederholter Hautkontakt kann zum Austrocknen der Haut und zu Hautreizungen führen.

Wassergefährdend! Nicht in Boden, Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.

 

 
 

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 
Aus dem Abschnitt "Handhabung" des Kapitels 7 und dem Abschnitt "Persönliche Schutzausrüstung" des Kapitels 8 des Si-Daten­blattes  

Für ausreichende Lüftung sorgen. Von Zündquellen fernhalten! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden. Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladung treffen

Augenschutz: dichtschließende Schutzbrille

Handschutz: Butylkautschuk-Handschuhe

Atemschutz: bei Reinigung von Hand: Gasfilter A_(braun)

Hautschutz: Fetthaltige Hautschutzsalbe verwenden

Körperschutz: Arbeitskleidung

 

 
 

Verhalten im Gefahrfall

 
Aus Kapitel 6 "Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung"  und Abschnitt "Ungeeignete Löschmittel" aus Kapitel 5 des Si-Datenblattes  

Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, Wassersprühnebel. Brandbekämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigen Atemschutzgerät und Vollschutzanzug. Bersten des Behälter möglich.

Zündquelle entfernen. Für ausreichende Lüftung sorgen.

 
 

Erste Hilfe

 
Aus Kapitel 4 "Erste-Hilfe-Maßnahmen" des Si-Datenblattes  

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen

Nach Augenkontakt: 15 Minuten unter fließenden Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augen­spüllösung nehmen. Immer Arzt aufsuchen!

Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Verunreinigte Kleidung ausziehen.

Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen und warm halten.

Nach Verschlucken: Nicht zum Erbrechen bringen! Arzt rufen!

Ersthelfer: Herr Rotes, Herr Kreuz                         Notruf: 112 (Handy im Bauwagen beim Polier) 

 
 

Sachgerechte Entsorgung

 
Aus Kapitel 13 "Hinweise zur Entsor­gung" des Si-Daten­blattes  

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Anbruch- und Restmengen können weiter verwendet werden.

Zur Entsorgung sammeln in Kanister mit Aufschrift "Lösemittel alt" am Bauwagen

 
     

 

Gefahrensymbole Gefahrensymbole   Gebotszeichen Gebotszeichen   Verbotszeichen Verbotszeichen   Rettungszeichen Rettungszeichen