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Maler und Lackierer |
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen
Die Beschäftigten im Maler- und Lackierer-Handwerk müssen zeitweise mit Atemschutz arbeiten. Manche lösemittelhaltigen Farben und Lacke enthalten Toluol oder Xylol. Deshalb müssen diese Beschäftigtengruppen Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen nach den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen G26 "Atemschutzgeräte" und G29 "Benzolhomologe (Toluol, Xylole)" unterzogen werden.
Asbest
Betriebe aus dem Maler- und Lackierer-Handwerk führen auch Arbeiten an asbesthaltigen Fassadenverkleidungen oder Dächern durch. Diese Arbeiten sind dem Amt für Arbeitsschutz Aachen 7 Tage vorher anzuzeigen. Einen Anzeigevordruck zum Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen finden Sie unter Vorlagen oder direkt hier:
Anzeige des beabsichtigten Umgangs mit asbesthaltigen Gefahrstoffen
- als Word-Dokument
- als PDF-Dokument
Lagerung
Bei einigen Farben und Lacken handelt es sich um leicht- oder hochentzündliche Flüssigkeiten. An deren Lagerung sind wegen der Explosionsgefahr besondere Anforderungen (z. B. ex-geschützte elektrische Anlagen) gestellt. Bei der Überschreitung gewisser Mengen ist das Lager nach der Betriebssicherheitsverordnung erlaubnisbedürftig. Giftige und sehr giftige, also mit dem Totenkopfsymbol gekennzeichnete Produkte sind unter Verschluss oder so aufzubewahren, dass nur fachkundige Personen Zugang haben.
Fragen hierzu?
Bei Fragen zu den oben genannten Themenkomplexen sollten Sie sich wie bei allen anderen auftretenden Problemen an Ihre Ansprechpartner wenden.