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Schritt 3: Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis anlegen |
Tischler |
Wie lege ich ein Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis an?
Das Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis gibt einen Überblick über die im Betrieb verwendeten Gefahrstoffe. Mit dem speziell für das Tischler-Handwerk erstellten Muster-Verzeichnis (siehe Vorlagen) brauchen Sie nur Ihre Arbeitsstoffe den in der Spalte "Stoff bzw. Produktname" aufgeführten Stoffgruppen zuzuordnen und sie in dieser Spalte zu kennzeichnen (z. B. unterstreichen oder mit einem Textmarker markieren). Anschließend tragen Sie in der nächsten Spalte nur noch den Verbrauch ein. Ihre Arbeitsstoffe, die Sie nicht den Produktgruppen zuordnen können, müssen der Liste noch hinzugefügt werden. In den weiteren Spalten können Sie auch eintragen, ob Sie das Sicherheitsdatenblatt haben, wie das Produkt gekennzeichnet ist und ob Sie nach weiteren Informationen nachgefragt haben.
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Gefahrstoffverzeichnis (Auszug)
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Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation
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Gefährdungsbeurteilung Die seit dem 1. Januar 2005 geltende Gefahrstoffverordnung sieht vor, dass eine Gefährdungsbeurteilung für die Tätigkeiten mit gefährlichen Arbeitsstoffen durchgeführt wird. Bei der Beurteilung sind folgende Faktoren von Bedeutung:
Aufgrund der Gefährdungsbeurteilung müssen die Tätigkeiten Schutzstufen zugeordnet werden. Unabhängig von der Zahl Ihrer Beschäftigten müssen Sie die Gefährdungsbeurteilung dokumentieren. |
Das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung können Sie mit dem gleichen Muster wie für das Arbeitsstoff-/Gefahrstoffverzeichnis dokumentieren. In der Spalte "Tätigkeiten" tragen Sie ein, ob die Tätigkeiten zu einer geringen, erhöhten oder besonders hohen Gefährdung Ihrer Beschäftigten führt. Mit dieser Information lassen sich die Tätigkeiten dann auch den Schutzmaßnahmen zuordnen. Für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung ist ein Mindestschutz erforderlich, für Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung ergänzende Schutzmaßnahmen und bei besonders hoher Gefährdung auch besondere Schutzmaßnahmen.
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| Hinweis: In Handwerksbetrieben liegen meist Tätigkeiten mit erhöhter Gefährdung vor, für die ergänzende Schutzmaßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören auch die Erstellung einer Betriebsanweisung (Schritt 4) und die Unterweisung der Beschäftigten (Schritt 5). Schalten Sie bei der Gefährdungsbeurteilung Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit und Ihren Betriebsarzt ein. Auch können Sie sich an Ihre Ansprechpartner wenden. |