Schritt 4: Betriebsanweisungen erstellen

 Tischler

Wie erstelle ich eine Betriebsanweisung?

Eins vorweg: Sie brauchen nicht für jeden gefährlichen Stoff eine Betriebsanweisung zu erstellen. Stoffe, von denen die gleichen Gefahren ausgehen und bei denen die gleichen Schutzmaßnahmen erforderlich sind (Stoffe einer Stoffgruppe, siehe Schritt 3), können in einer Betriebsanweisung zusammengefasst werden. Fast fertige Betriebsanweisungen finden Sie z. B.  im Internet unter www.gisbau.de. Diese Betriebsanweisungen müssen dann nur noch mit Ihren betriebsspezifischen Angaben ergänzt und auf ihre arbeitsspezifischen Belange abgestimmt werden. Für den Fall, dass Sie für ihren gefährlichen Arbeitsstoff keine Betriebsanweisung finden, lassen sich die Inhalte der Betriebsanweisung den entsprechenden Kapiteln des Sicherheitsdatenblattes entnehmen. Eine Musterbetriebsanweisung zum Ausfüllen finden Sie unter Vorlagen. Die Gefahrensymbole, Sicherheits-, Gebots- und Rettungszeichen finden Sie ebenso unter Vorlagen oder über die Links am Ende dieser Seite.

 

Betriebsanweisung nach § 14 GefStoffV

 

 

Firma: Tischlerei

Arbeitsbereich: Werkstatt

Arbeitsplatz:

Tätigkeit: Abbeizen

Datum: 01.05.2000 

 

Verantwortlich: ______________

Unterschrift   

 
 

Gefahrstoffbezeichnung

 
Stoffname bzw. Handelsname aus den Kapiteln 1 und 2 des SiDatenblattes  

Abbeizer BZ, lösemittelhaltig, hautresorptiv, dichlormethanfrei

 
 

Gefahren für Mensch und Umwelt

 
Aus den Kapiteln 3 "Mögliche Gefahren" und 15 "Vorschriften" des Si-Datenblattes  

Einatmen und Aufnahme durch die Haut kann zu Gesundheitsschäden führen. Reizt die Atemwege, Augen, Haut. Vorübergehende Beschwerden (Schwindel, Kopfschmerzen, Übelkeit, Konzentrationsschwächen) möglich.

Eindringen in Boden, Gewässer und Kanalisation vermeiden!

 

 
 

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

 
Aus dem Abschnitt "Handhabung" des Kapitels 7 und dem Abschnitt "Persönliche Schutzausrüstung" des Kapitels 8 des Si-Daten­blattes  

Arbeiten bei Frischluftzufuhr, vor allem im Bodenbereich! Bei Dämpfen mit Absaugung arbeiten! Arbeiten in Bodennähe beginnen! Von Zündquellen fernhalten! Nicht rauchen! Keine offenen Flammen! Vorratsmenge auf einen Schichtbedarf beschränken! Gefäße nicht offen stehen lassen! Berührung mit Augen, Haut und Kleidung vermeiden! Produktreste von der Haut entfernen! Vorbeugender Hautschutz erforderlich! Hautpflegemittel verwenden! Nach Arbeitsende und vor jeder Pause Hände gründlich reinigen! Straßenkleidung getrennt von der Arbeitskleidung aufbewahren! Verunreinigte Kleidung wechseln! Nach Arbeitsende Kleidung wechseln! Beschäftigungsbeschränkungen beachten!

Augenschutz: bei Spritzgefahr: Korbbrille

Handschutz: Butylkautschuk- oder Nitril-Handschuhe

Atemschutz: bei Spritzgefahr: Kombifilter A_-P2 tragen. Bei Handanstrich: Gasfilter A_ (braun)

Hautschutz: Für alle unbedeckten Köperteile fettfrei oder fettarm Hautschutzsalbe verwenden

Körperschutz: Bei Spritzgefahr: (Einweg-)Chemikalienschutzanzug

 

 
 

Verhalten im Gefahrfall

 
Aus Kapitel 6 "Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung"  und Abschnitt "Ungeeignete Löschmittel" aus Kapitel 5 des Si-Datenblattes  

Mit saugfähigem unbrennbaren Material (z.B. Kieselgur, Sand) aufnehmen und entsorgen! Bei Brand entstehen gefährliche Dämpfe! Berst- und Explosionsgefahr bei Erhitzung! Bei Brand in der Umgebung Behälter mit Sprühwasser kühlen! Produkt ist brennbar, geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Löschpulver, alkoholbeständiger Schaum, Wasser im Sprühstrahl!

 
 

Erste Hilfe

 
Aus Kapitel 4 "Erste-Hilfe-Maßnahmen" des Si-Datenblattes  

Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme: Selbstschutz beachten und umgehend Arzt verständigen

Nach Augenkontakt: 10 Minuten unter fließenden Wasser bei gespreizten Lidern spülen oder Augenspüllösung nehmen. Immer Arzt aufsuchen!

Nach Hautkontakt: Mit viel Wasser und Seife reinigen. Verunreinigte Kleidung ausziehen. Kein Verdünner.

Nach Einatmen: Person an die frische Luft bringen! Bei Bewusstlosigkeit Atemwege freihalten (Zahnprothesen, Erbrochenes entfernen, stabile Seitenlagerung), Atmung und Puls überwachen.

Nach Verschlucken: Kein Erbrechen auslösen, nichts zu trinken geben.

Ersthelfer: Herr Rotes, Herr Kreuz   

Notruf: 112 (Handy im Bauwagen beim Polier) 

 
 

Sachgerechte Entsorgung

 
Aus Kapitel 13 "Hinweise zur Entsor­gung" des Si-Daten­blattes  

Nicht in Ausguss oder Mülltonne schütten! Anbruch- und Restmengen können weiter verwendet werden.

Zur Entsorgung sammeln in Kanister.

 
     

 

Gefahrensymbole Gefahrensymbole   Gebotszeichen Gebotszeichen   Verbotszeichen Verbotszeichen   Rettungszeichen Rettungszeichen