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Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen

Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen sind notwendig, wenn Arbeitnehmer mit gesundheitsschädigenden Gefahrstoffen umgehen. Trotz technischer, organisatorischer Arbeitsschutzmaßnahmen sowie Verwendung von persönlicher Schutzausrüstung können Gefährdungen im Tischlerhandwerk nicht ausgeschlossen werden. Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen dienen dazu, Gesundheitsbeeinträchtigungen zu erkennen und vorzubeugen. Für das Tischlerhandwerk gibt es z.B. folgende wichtige Vorsorgeuntersuchungen:

G20 "Lärm"

G25 "Fahr, Steuer- und Überwachungstätigkeiten"

G44 "Buchen- und Eichenholzstaub"

G88 "Lösemittel und Kleber in der Holzwirtschaft"

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Holzstaub

Buchen- und Eichenholzstaub können beim Menschen Krebs erzeugen. Andere Holzstäube stehen im Verdacht, krebserzeugend zu sein. Darüber hinaus können einige Holzstäube, insbesondere von Tropenhölzern, Allergien verursachen. Weiterhin muss beim Reinigen von Arbeitsplätzen und Arbeitsmitteln sowie Wartungsarbeiten und Tätigkeiten zur Störungsbeseitigung mit dem Freiwerden von Holzstaub in die Atemluft gerechnet werden. Zusätzlich ist zu beachten, dass Holzstaub zusammen mit Luftsauerstoff ein brennbares und explosionsfähiges Gemisch bilden kann.

Nähre Einzelheiten finden Sie in der TRGS 553 "Holzstäube" und in der TRGS 540 "Sensibilisierende Stoffe".

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Lagerung

Entzündliche, leichtentzündliche sowie  hochentzündliche Flüssigkeiten müssen in besonderen Räumen (z.B. Lacklager) gelagert werden. Hierbei ist der Explosionsschutz zu berücksichtigen sowie die Aufbewahrung in geeigneten Behältnissen. Im Arbeitsraum darf nur die Menge an Gefahrstoffen gelagert werden, die den Tagesbedarf nicht übersteigt. Giftige und sehr giftige Arbeitsstoffe dürfen nur unter Verschluss gelagert werden. Zum Lager dürfen nur sachkundige Personen Zugang haben.

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Fragen hierzu?

Bei Fragen zu den oben genannten Themenkomplexen sollten Sie sich wie bei allen anderen auftretenden Problemen an Ihre Ansprechpartner wenden.

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